EU-Kommission will Biometriedaten aus Mitgliedstaaten freigeben

Quelle: https://netzpolitik.org/2025/grenzpartnerschaft-mit-den-usa-eu-kommission-will-biometriedaten-aus-mitgliedstaaten-freigeben/

Die EU-Kommission will ein Abkommen verhandeln, das US-Behörden direkten Zugriff auf polizeilich gespeicherte Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in Europa erlaubt. Von einer Abfrage wären potenziell alle Reisenden betroffen.

Die Europäische Kommission hat Ende Juli einen Vorschlag für ein Mandat vorgelegt, um mit den USA ein Rahmenabkommen für eine „Grenzpartnerschaft“ auszuhandeln. In dieser „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) sollen Grenz- und Polizeibehörden aus den USA auf polizeiliche Biometrie-Datenbanken in Europa zuzugreifen dürfen. Darüber erlangte Informationen dürften sie dann für Identitätsfeststellungen und Sicherheitsüberprüfungen beim Grenzübertritt oder für Visumsanträge nutzen.

Solche Befugnisse hatte die US-Regierung erstmals 2022 gefordert und hierzu Briefe an teilnehmende Staaten des „Visa Waiver Program“ (VWP) verschickt. Das VWP regelt die gegenseitige visafreie Einreise mit derzeit 43 Ländern. Wer sich der neuen „Grenzpartnerschaft“ verweigert, fliegt aus dem Programm – so die Drohung aus Washington.

Der geforderte Zugang ist weitreichend: Selbst innerhalb der Europäischen Union oder im Schengen-Raum erlaubt kein Mitgliedstaat einem anderen den Direktzugriff auf nationale polizeiliche Datenbanken. Diesen gibt es allenfalls im „Treffer-/Kein-Treffer-Prinzip“: Es wird also zunächst abgefragt, ob Informationen zu einer Person vorhanden sind. Anschließend kann die Behörde das andere Land um die Herausgabe des Datensatzes bitten und hierfür nötigenfalls einen richterlichen Beschluss mitschicken.

EU-Kommission für weiten Rahmen

In der EU hatte die Forderung nach Abschluss von „Grenzpartnerschaften“ vor drei Jahren für Aufregung gesorgt. Die Kommission argumentierte, dass statt bilateraler Verträge zwischen den Vereinigten Staaten und jedem EU-Staat ein einheitliches EU-US-Rahmenabkommen notwendig sei. Denn Brüssel sei für alle Verhandlungen zuständig, die Visapolitik und Datenschutz betreffen – und das EBSP wird darunter verstanden.

Allerdings halten sich die USA im „Visa Waiver Program“ nicht an den Grundsatz der Gleichbehandlung, wie er in den EU-Verträgen niedergelegt ist: Noch immer dürfen Bürger*innen aus Bulgarien, Rumänien und Zypern nicht visafrei in die USA einreisen. Dass die Kommission die neuen US-Forderungen nicht an diesen offenen Visastreit knüpft, sorgt deshalb für Kritik. Käme es zu einem EU-US-Rahmenabkommen, wäre es für die drei Länder auch nicht anwendbar.

Die Kommission betont, das Abkommen müsse reziprok sein – also europäischen Grenzbehörden und Polizeien auch direkten Zugriff auf Polizeidaten in den USA gewähren. Es ist aber zweifelhaft, ob Washington hierzu bereit wäre. Zudem gibt es in den Vereinigten Staaten auch keine bundesweite Datenbank, wie sie etwa in Deutschland für Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit INPOL geführt wird. Dort sind derzeit durchsuchbare Fotos zu 5,4 Millionen Menschen gespeichert – auch zu denen will die US-Regierung Zugang.

Unbestimmte Kategorie: „Migrationskontexte“

Anfangs hieß es noch, die amerikanischen Behörden wollten vor allem auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Personen zugreifen, die aus einem VWP-Staat in die Vereinigten Staaten reisen oder dort Asyl beantragen. Offenbar soll das Abkommen nun deutlich weiter gehen: Laut den vorgeschlagenen Verhandlungsleitlinien der Kommission soll der Austausch auch Personen betreffen, die dort in „Grenz- und Migrationskontexten“ angetroffen werden.

Gerade diese dritte Kategorie ist besonders unbestimmt. Praktisch könnte darunter jede Person fallen, die in den Zuständigkeitsbereich des US-Heimatschutzministeriums gerät – sei es bei einer Kontrolle an der Grenze, bei Festnahmen im Inland oder in Abschiebeverfahren. Zwar soll das Abkommen Bedingungen vorsehen, die eine Abfrage auslösen müssen. Doch die Formulierungen lassen erheblichen Spielraum. Explizit ausschließen will die Kommission lediglich routinemäßige Massenabfragen von allen Reisenden.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten in der EU die Datenschutz-Grundverordnung sowie die Polizeirichtlinie. Für den polizeilichen Austausch mit den USA gibt es dazu ein Rahmenabkommen, das im Fall der EBSP aber nicht anwendbar ist: Es regelt nur die Zusammenarbeit für Strafverfolgungszwecke, nicht aber für Grenzbelange. Im neuen Rahmenabkommen sollen deshalb Kategorien, Zweckbindung und Schutzmechanismen detailliert festgelegt werden.

Für die konkrete Ausgestaltung des Rahmenabkommens könnten die einzelnen EU-Staaten dann aber zusätzliche bilaterale Vereinbarungen mit den USA schließen – etwa zur Festlegung technischer Abläufe für den Zugriff auf die jeweilige Polizeidatenbank oder zuständige Behörden.

Trump macht Druck

Die Forderung nach einer „Grenzpartnerschaft“ mit allen VWP-Staaten stammt noch aus der Zeit der Biden-Administration. Unter dem neuen Präsidenten Donald Trump erhält sie eine neue Dimension: Immer öfter gibt es Berichte, wie US-Einwanderungsbehörden mithilfe von Daten verschiedener Ämter oder der Polizei und Software von Palantir regelrecht Jagd auf Migrant*innen machen – selbst Reisende aus EU-Staaten werden davon nicht verschont. Mit dem direkten Zugriff auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in Europa würde dieser Apparat über beträchtlich mehr Daten für seine Rasterfahndung zur Migrationsabwehr verfügen.

Viel Zeit für eine Mobilisierung gegen die vorgeschriebenen „Grenzpartnerschaften“ bleibt nicht: Deadline für den Abschluss einer bilateralen Vereinbarung zwischen den USA und dem jeweiligen VWP-Staat ist der 31. Dezember 2026. Ob die EU-Kommission das nun vorgeschlagene Verhandlungsmandat für ein Rahmenabkommen auch erhält, ist nicht ausgemacht. Nach der Sommerpause sollen die Regierungen der Mitgliedstaaten darüber abstimmen.

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Polizei versendet Tausende stille SMS zur Handyortung

Bei Ermittlungen dürfen die Handys von Verdächtigen überwacht werden. Die Thüringer Polizei hat von dieser Möglichkeit zuletzt tausendfach Gebrauch gemacht.

Bei strafrechtlichen Ermittlungen hat die Thüringer Polizei im vergangenen Jahr fast 14.600 sogenannte stille SMS verschickt, um den Aufenthaltsort von Verdächtigen festzustellen. In 99 Ermittlungsverfahren sei diese Technik im Jahr 2024 zum Einsatz gekommen, heißt es in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linke-Landtagsfraktion. „Stille SMS“ sind Kurznachrichten, die beim Empfang nicht im Display angezeigt werden und auch keinen Benachrichtigungston auslösen.

Beim Empfang einer stillen SMS erhalten die Behörden vom Telefon eine Rückmeldung dazu, in welcher Mobilfunkzelle das Handy eingeloggt ist. Ermittler können damit relativ präzise bestimmen, wo sich ein Handy befindet und so Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort der Person ziehen, die das Mobiltelefon gerade bei sich trägt. Laut Innenministerium sind in Thüringen sowohl das Landeskriminalamt als auch das Amt für Verfassungsschutz technisch in der Lage, stille SMS zu schicken.

Zum Einsatz kam diese Methode vor allem bei Ermittlungen im Drogenmilieu, bei Betrügereien und Diebstahl im großen Stil. Dabei seien Nachrichten an 132 Betroffene versandt worden. „Dabei kann eine Person aufgrund der Nutzung mehrerer Telefonnummern mehrfach erfasst sein“, hieß es in der Antwort des Ministeriums. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz hat diese Technik eingesetzt, allerdings deutlich seltener als die Polizei.

Wesentliche Rechtsgrundlage für die Polizei beim Einsatz dieser Ermittlungstechnik ist die Strafprozessordnung. Sie erlaubt es den Ermittlern, den Standort eines Mobilfunkgerätes zu orten, wenn es um den Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht. Zu solchen Delikten gehören unter anderem Hochverrat und Mord, unter bestimmten Umständen aber auch Subventionsbetrug, Geldwäsche, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung.

Der Verfassungsschutz darf auf Grundlage des Artikels 10 im Grundgesetz stille SMS einsetzen – unter bestimmten Bedingungen darf in Deutschland das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verletzt werden. Im vergangenen Jahr versendete der Nachrichtendienst in Thüringen vor diesem Hintergrund etwa 500 stille SMS an drei Menschen, um Informationen über deren Aufenthaltsort zu bekommen.

Für den Einsatz dieser Technik muss das Land die Kosten übernehmen. Der Polizei entstanden so Kosten von etwa 19.000 Euro, dem Verfassungsschutz von etwa 3.700 Euro. „Hierbei handelt es sich jeweils um Vertragskosten“, heißt es in der Antwort des Innenministeriums. Die Personalkosten, die durch den Versand von stillen SMS entstünden, seien darin nicht enthalten.

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Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern

Die Polizei nutzt immer öfter Staatstrojaner. Im Jahr 2023 durfte sie 130 Mal Geräte hacken und ausspionieren, 68 Mal war sie damit erfolgreich. Das ist eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Anlass sind wie immer vor allem Drogendelikte.

Polizei und Ermittlungsbehörden durften 2023 in Deutschland 130 Mal IT-Geräte mit Staatstrojanern hacken und haben es 68 Mal getan. Das hat das Bundesjustizamt bekannt gegeben. Damit hat sich die Anzahl der Trojaner-Einsätze in zwei Jahren mehr als verdoppelt.

Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Wir bereiten sie regelmäßig auf.

Anlass für den Einsatz von Staatstrojanern waren wie immer vor allem Drogen, so das Justizamt in der Pressemitteilung: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

62 kleine Trojaner

Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hackt Geräte, um laufende Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde 104 Mal angeordnet. In 62 Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Im Vorjahr waren es 49 Einsätze.

Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen, dort haben Ermittler 23 Mal gehackt. Danach folgt Niedersachsen, dort kamen kleine Staatstrojaner zehn Mal zum Einsatz. Bayern und Sachsen haben je sieben Mal Geräte infiziert. Hamburg, Hessen und der Generalbundesanwalt hackten drei Geräte. Sachsen-Anhalt hat zweimal die Quellen-TKÜ eingesetzt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen je einmal.

Damit hackt mittlerweile die Mehrzahl der Bundesländer. Nur fünf Länder haben keine Quellen-TKÜ eingesetzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.

Die Justizstatistik enthält leider keine Angaben, bei welchen Straftaten der kleine Staatstrojaner eingesetzt wird. Das Bundesjustizamt sagt, dass „vor allem“ Drogendelikte Anlass für Überwachung sind.

Sechs große Trojaner

Die „Online-Durchsuchung“ hackt Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde 26 Mal angeordnet. In sechs Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Im Vorjahr waren es vier Einsätze.

Der Generalbundesanwalt hat 19 Anordnungen bekommen, aber nur zweimal gehackt. Anlass waren kriminelle oder terroristische Vereinigungen. Das könnten Rechtsterroristen wie die Patriotische Union oder Klimaaktivisten wie die Letzte Generation sein.

Bayern hat zweimal gehackt, wegen krimineller Vereinigungen oder Mord. Baden-Württemberg hackte einmal, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bzw. kinderpornografischer Inhalte. Hessen hackte einmal, wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Hamburg wollte einmal hacken, wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit, war aber nicht erfolgreich.

Für und gegen Sicherheit

Politisch werden Staatstrojaner meist mit Terrorismus, Mord und Totschlag oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begründet. Spitzenreiter sind jedoch auch weiterhin Drogendelikte. Damit verhindert der Staat, dass Sicherheitslücken geschlossen werden, um ein paar Drogen-Dealer zu bekämpfen.

Die Polizeibehörden besitzen mehrere Staatstrojaner, die sie einsetzen können. Das BKA hat selbst einen Trojaner Remote Communication Interception Software programmiert. Seit 2013 hat das BKA den Trojaner FinSpy von FinFisher. Seit 2019 hat und nutzt das BKA auch Pegasus von NSO. Welche weiteren Trojaner Polizei und Geheimdienste besitzen, will keine Bundesregierung öffentlich sagen.

Polizei hackt immer öfter

Erst seit fünf Jahren gibt es offizielle Statistiken, wie oft die deutsche Polizei Staatstrojaner einsetzt. Seitdem steigen die Zahlen Jahr für Jahr.

Die Ampel-Regierung wollte die Eingriffsschwellen für Staatstrojaner hochsetzen, hat das aber nicht umgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung will den Einsatz von Staatstrojanern ausweiten. Die Bundespolizei soll Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben.

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Beschlagnahmt.org

https://beschlagnahmt.org

Behörden können deine elektronischen Geräte beschlagnahmen, auslesen, deine Konten übernehmen, deine Kommunikation und Anschlüsse überwachen. Das passiert gar nicht so selten.

Sei für diesen Fall vorbereitet!

Mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen kannst du dafür sorgen, dass die ganze Aktion zwar nervig ist, aber der Staat nicht in deinen persönlichen Daten rumschnüffelt. Hier bekommst du einige Anhaltspunkte wie du dich schützen kannst, auch ohne ein Computernerd zu sein. Lieber jetzt ein wenig Arbeit investieren und dafür bleiben später deine Daten für die Cops tabu.

Aktuelle Methoden staatlicher ÜBERWACHUNG

Staatliche Behörden suchen tag täglich neue Mittel und Wege, Personen zu beobachten, abzuhören und zu tracken. Doch was ist eigentlich der aktuelle Stand? Welche “verdeckten Technischen Mittel” befinden sich just in diesem Moment im Einsatz? Wie observieren Cops, wie werden Bewegungsprofile erstellt und wie werden wir abgehört? In diesem Vortrag soll versucht werden, anhand praktischer Beispiele und Geschehnissen aus den vergangenen Jahren Antworten auf diese Fragen zu finden.

Es gibt ein Zine zum Vortrag – schaut mal rein!

Auch hier in den Materialien zu finden.

Quelle: a-dresden.org

KI nach dem Kapitalismus: Hat ChatGPT in der besseren neuen Welt einen Platz?

Hier geht es zum Talk

Unsere Welt funktioniert nur, wenn sich immer neue Bereiche finden, in denen Profite erbeutet werden können. Nach Blockchain, Metaverse und Web3 ist „Künstliche Intelligenz“ die neueste Wette der Tech-Investoren auf kräftige Gewinne. Ob „KI“ tatsächlich irgendeinen gesellschaftlichen Wert hat, ist dabei völlig nebensächlich. Was tun wir also mit „KI“ nach dem Kapitalismus? Brauchen wir Large Language Models überhaupt in einer Welt, die radikal auf Kooperation statt Konkurrenz, auf Bedürfniserfüllung statt Profit und auf Solidarität statt Privateigentum basiert?

In diesem Talk besprechen wir, was gegenwärtige „KI“ ist, wie sich ökonomische Macht in „KI“ zeigt und wie sich „KI“ in die breitere Debatte um Technologiekritik einordnet. Wir fragen uns, was man mit Mustererkennung, Deep Learning und Sprachmodellen überhaupt anfangen will in der besseren Welt nach der Revolution und ob uns eine Technologie wie „KI“ auf dem Weg dahin helfen kann oder eher behindert.

Der Talk wird zu gleichen Teilen von Malte Engeler und Sandra Sieron gehalten.

Was immer ihr sagt, gebt nichts preis

Kolumne von Carla Siepmann – 25.05.2025 um 09:02 Uhr

Wer politisch aktiv ist, organisiert sich oftmals online – und macht sich damit angreifbar. Tech-Konzerne horten unsere Daten, während der Staat immer noch mehr Überwachung will. Besonders oppositionelle und jugendliche Gruppierungen müssen sich vor dieser Ausspähung schützen.

Der Generation Z ist es gleichgültig, was mit ihren Daten im Netz geschieht. Wer sein Leben auf Instagram teilt, so das weitverbreitete Vorurteil, kann kein ernsthaftes Interesse am Schutz persönlicher Informationen haben.

Diese Behauptung geht nicht nur am eigentlichen Problem vorbei, sondern sie legitimiert den kommerziellen Datenklau der Konzerne und die Kontrollfantasien staatlicher Akteure.

Tatsächlich wächst derzeit eine Generation heran, die soziale Medien als Räume politischer Teilhabe begreift und nutzt. Jugendverbände, Bewegungsinitiativen oder autonome Gruppen – sie alle nutzen soziale Medien, um sich zu vernetzen, auszutauschen und andere zu mobilisieren.

Doch gerade wer das Netz für politische Zwecke nutzt, macht sich vulnerabel. Zum einen gegenüber Big-Tech-Konzernen, die Daten sammeln und für kommerzielle Zwecke nutzen. Zum anderen gegenüber einem Staat, der ebenfalls gerne mehr darüber wissen möchte, was online ausgetauscht wird.

Eine neue Qualität der Ausspähung

Um politischen Einfluss auszuüben, ist Sichtbarkeit in sozialen Medien wichtig. Besonders Jugendliche verwenden Online-Netzwerke, um sich politisch zu organisieren. Instagram etwa nutzten 2023 rund 80 Prozent der unter 29-Jährigen, während es bei Menschen über 70 nur fünf Prozent waren. Doch Plattformen wie TikTok, Instagram oder WhatsApp verlangen Daten als Preis für Reichweite.

Die ökonomische Logik dahinter ist klar: Je mehr Daten gesammelt werden, desto besser lassen sich Verhaltensmuster analysieren, Vorlieben verkaufen und – in einem nächsten Schritt – möglicherweise politisch instrumentalisieren.

Die Ausspähung durch die Konzerne erreicht nun sogar eine neue Qualität. Meta hat angekündigt, seine KI-Modelle mit öffentlich zugänglichen Inhalten auf Facebook und Instagram zu trainieren – ohne dass Nutzer*innen dem ausdrücklich zustimmen müssen. Die Betroffenen müssen dem stattdessen aktiv widersprechen.

Politische Gruppen machen sich angreifbar

Gerade progressive, queere, migrantische oder feministische Gruppen, die soziale Medien nutzen, machen sich damit angreifbar. Denn sie verlassen sich auf Systeme, die nicht für sie gemacht wurden – sondern die gegen sie arbeiten können. TikTok, WhatsApp, Instagram und Co werden nicht kostenfrei bereitgestellt, um politische Partizipation zu ermöglichen. Der Zweck der Plattformen ist die Gewinnmaximierung. Und der Preis dafür sind eben allzu oft die Daten der Nutzer*innen.

Das ist kein abstraktes Problem, mit dem sich doch bitte Datenschützer*innen und Bürgerrechtler*innen beschäftigen sollen. Die Plattformen erheben Nutzungs-, Standort- und Gerätedaten der Nutzer*innen, damit sind die allermeisten Online-Aktivitäten einer Person nachverfolgbar. Wer dabei Zugriff auf welche Daten erlangt und an wen sie weitergegeben werden – ob an andere Konzerne oder staatliche Institutionen – bleibt dabei oft unklar. Mit dem Einsatz von KI-Technologien drohen sich diese Risiken zu verschärfen. Denn sie erleichtern es, Personen automatisiert zu identifizieren, soziale Netzwerke zu analysieren und potenziell „auffällige“ Inhalte zu klassifizieren.

Wenn Inhalte, die aus politischer Überzeugung gepostet werden – ein Banner auf einer Demo, ein politischer Aufruf oder der Like für einen regierungskritischen Post –, in KI-Systeme eingespeist werden, bedeutet das zweierlei: Erstens werden die Daten mit anderen Datensätzen in Verbindung gebracht, um bestimmte Muster aus ihnen abzuleiten. Zweitens weiß niemand, was mit den Daten später geschieht – an wen sie weitergegeben und für welche Zwecke sie verwendet werden.

In autoritären Staaten ist der Einsatz derartiger Instrumente bereits Realität. Und auch in Europa wird dieser zunehmend diskutiert, etwa die automatisierte Auswertung sozialer Medien für die Polizeiarbeit oder für die Migrationskontrolle.

Datenschutz als Selbstverteidigung

Insbesondere für oppositionelle politische Akteur:innen ist Datenschutz damit längst keine individuelle Entscheidung mehr, sondern wird schlichtweg zur politischen Notwendigkeit: Wer online politisch sichtbar sein will, muss sich technisch schützen. Nicht aus Paranoia, sondern aus Vorsicht. Und um langfristig handlungsfähig zu bleiben.

Diese sieben Schritte können konkret dabei helfen:

  1. Meta-KI widersprechen: Noch bis zum 26. Mai 2025 kann man der Verwendung der eigenen Daten für das KI-Training bei Meta widersprechen. Das sollten alle tun, die auf den Plattformen des Konzerns politische Inhalte teilen oder mit Accounts interagieren, die von Repressionen betroffen sein könnten. Vor allem all jene, die solche Accounts für Organisationen betreuen, sollten diesen Widerspruch einlegen. Eine einfache Anleitung, wie das geht, gibt es hier.
  2. Signal statt WhatsApp: So nervig es auch ist, immer wieder zwischen WhatsApp und Signal zu wechseln, weil die Oma entgegen vieler Anderer immer noch auf WhatsApp schreibt – es lohnt sich, den politischen Austausch auf Signal zu verlagern. Signal bietet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und gibt keine Metadaten an Werbekonzerne weiter. Gerade für die interne Kommunikation politischer Gruppen ist die App die bessere Wahl.
  3. Nur notwendige Daten teilen: Immer wieder verbreiten politische Gruppen allzu freizügig die Adressen ihrer Treffpunkte oder die Klarnamen der Teilnehmer*innen über Social Media. Diese Daten sollten nicht geteilt werden, solange das nicht unbedingt notwendig ist. Auch sollten Online-Formulare, Mitgliederlisten oder Kampagnen-Tools aufs Nötigste reduziert werden.
  4. Keine Gesichter zeigen: Fotos von der politischen Demo, dem Sommerfest im besetzten Haus oder von der Ferienfreizeit zeigen, an welchen Orten sich wer wann aufgehalten hat. Wenn diese Bilder veröffentlicht werden, sollten die abgebildeten Gesichter verpixelt werden. Die schwarz-rote Koalition will die biometrische Internetfahndung einführen und dafür eine riesige biometrische Datenbank einrichten. Je weniger Bilder von Gesichtern also online zu finden sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, mit Hilfe einer solchen Software identifiziert zu werden.
  5. Cookies ablehnen: Bei der Recherche im Netz ist es wichtig, Tracking zu unterbinden. Erst vor wenigen Wochen urteilte das Verwaltungsgericht Hannover, dass Webseiten ihren Besucher:innen auch eine „Alles ablehnen“-Schaltfläche für Cookies anbieten müssen. Eine solch eindeutige Ablehnung ist sinnvoll, um möglichst wenig Datenspuren im Netz zu hinterlassen.
  6. Digitale Schutzräume aufbauen: Aufklärung in der eigenen Gruppe, Schulungen zu sicherer Kommunikation, gemeinsame Strategien zur Datensparsamkeit – all das stärkt die kollektive Sicherheit. Es sollten gemeinsame Absprachen getroffen werden: Welche Kommunikationskanäle werden genutzt? Was wird auf Social Media geteilt? Über welche Accounts wird auf welche Informationen zugegriffen?
  7. Im Zweifel gilt: Shut the f*ck up.

Der Staat will mehr, viel mehr Überwachung

Doch nicht nur Big-Tech will an unsere Daten: Derzeit wird der Wind rauer und der Ruf nach noch mehr Überwachung immer lauter. Union und SPD wollen auch die Vorratsdatenspeicherung neu auflegen, Staatstrojaner einsetzen und die Videoüberwachung ausbauen. Und erst kürzlich entschied der Bundesgerichtshof, dass Polizist*innen Beschuldigte unter bestimmten Bedingungen dazu zwingen dürfen, ihr Smartphone mit dem Fingerabdruck zu entsperren.

Gerade linke Organisationen – von Klimabewegungen über migrantische Selbstorganisation bis zu antifaschistischen Bündnissen – waren schon in der Vergangenheit Ziel staatlicher Überwachung und Kriminalisierung. Das wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern, zumal nicht auszuschließen ist, dass eines Tages auch eine gesichert rechtsextreme Partei in der Regierung sitzt. Und auch das Interesse großer Konzerne, unsere Daten zu erheben und weiterzuverarbeiten, wird nicht geringer werden. Umso wichtiger ist es schon heute, sich der eigenen digitalen Spur bewusst zu sein.

Politische Räume schützen!

Wer sich gegen Rechts, gegen Umweltzerstörung, gegen Patriarchat und Rassismus einsetzt, läuft Gefahr, beobachtet zu werden – von Unternehmen und von Behörden.

Vor allem junge Menschen brauchen daher Schutzrechte: für sich selbst, für die eigene Gruppe und die Vertretung der eigenen politischen Interessen. Digitale Räume sind politische Räume und sie dürfen nicht zu reinen Risikoräumen verkommen.

Einige Risiken können wir selbst mindern, indem wir Datennutzung widersprechen, Kommunikationskanäle wechseln und vor allem: indem wir nicht mehr von uns preisgeben als nötig.

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