No-NPOG2

Das Bündnis noNPOG2 wurde im Juli 2026 gegründet, um gemeinsam gegen die geplante Polizeigesetzverschärfung in Niedersachsen zu kämpfen. Mehr erfahren

Das Bündnis wird dauerhaft auf der Anarch-IT Support Seite beworben. Bringt euch ein und schließt euch dem Bündnis an. Eine breite Beteiligung zu diesem Thema ist wichtig, denn wir sind alle davon betroffen. Aktivistis, Anarchist*innen, die gesamte Zivilbevölkerung …

Übersicht zum Gesetzentwurf

Ein Gesetzesvorschlag der Landesregierung (rot/grün) sieht eine deutliche Erweiterung der Überwachungs- und Fahndungsbefugnisse der Polizei vor. Der ausgiebige Einsatz verschiedener Formen von „KI“ soll Überwachung im digitalen, öffentlichen und privaten Raum stark ausweiten und ermöglicht dystopische Zustände, die wir sonst nur aus autoritären Staaten kennen. Gerade in Zeiten aufstrebender autoritärpopulistischer Parteien halten wir das für extrem kurzsichtig und gefährlich. Deshalb haben wir das Bündnis noNPOG2 gegründet.

Die gefährlichsten Änderungen im Detail

Automatisierte Verhaltenserkennung auf öffentlichen Aufnahmen (§ 32)

Aufnahmen an öffentlichen Orten und Veranstaltungen sollen automatisiert auf „gefährliches Verhalten“ untersucht werden. Undurchsichtige (und fehleranfällige) Software entscheidet hierbei, welche Menschen sich ordnungsgemäß verhalten und bei welchen Alarm notwendig ist. Solche Systeme haben das Potential, „angemessenes Verhalten“ (im Sinn der aktuellen Machtinhaber:innen bzw. deren Software) zu erzeugen und ein Klima der Angst zu schaffen, das einer offenen, demokratischen Gesellschaft entgegensteht. Durch die geringen Personalkosten sinken zudem die Hürden für zeitliche und räumliche Ausweitungen des Einsatzes.

Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung (§ 32b)

Durch Mittel wie Gesichtserkennung soll auf Aufnahmen nach Personen gesucht werden können. Dadurch droht eine Erstellung von Bewegungsprofilen, und ein anonymes Bewegen im öffentlichen Raum wird unmöglich, wodurch wir alle einem permanenten Überwachungsdruck ausgesetzt werden. Einsatzbereiche dieser Methode sollen bewusst ungekennzeichnet sein, um ein Fernbleiben von gesuchten Personen zu verhindern.

  • Generelle Kritik: Verdeckte Erstellung von Bewegungsprofilen (Echtzeitaspekt nicht wesentlich) ist ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.
  • Fall aus Sachsen, mit Amtshilfe auch in Berlin und Niedersachsen eingesetzt: PerIS

Nachträgliche Biometrische Identifizierung mittels öffentlich verfügbarer Daten aus dem Netz (§ 32c)

Hierbei geht es um die Auswertung, z.B. von Bildern auf Social Media, zur Fahndung nach Personen, bekannt aus dem Fall der gesuchten RAF-Terroristin Daniela Klette. Jede Handykamera wird so zum potentiellen Fahndungswerkzeug.

Automatisierte Datenanalyse (§ 45)

Datenbanken sollen zusammengeführt und automatisiert durchsucht werden können – auch durch „selbstlernende Systeme“. Die Daten umfassen auch Menschen, die nie straffällig geworden sind (z.B. Zeug:innen oder Anzeigestellende). Zudem ist unklar, wie ein solches System die Zweckbindung der ursprünglichen Datenerhebung wahren soll. Die Fehleranfälligkeit der vorgesehenen Algorithmen und das Risiko von Diskriminierung sollen per Gesetz „verboten“ werden. Die Regierungsparteien sprechen sich zwar gegen das hochproblematische Unternehmen Palantir aus, laut Landesdatenschutzbeauftragtem wäre die aktuelle Fassung aber ausreichend für einen Einsatz von dessen Software (den die Opposition explizit fordert). Zudem ist das Grundkonzept dieser Software – auch aus europäischer Hand – nicht mit einer freien Demokratie vereinbar.

  • Hintergrund: Ein BVerfG-Urteil vom 16.02.2023 (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20) nach Klage der GFF erklärt Gesetze in Hessen (Grundlage für Palantir HessenData) und Hamburg (vorsorglich, ohne Anwendung) für verfassungswidrig. Es stellt fest: die automatisierte Datenanalyse ist ein von der ursprünglichen Datenerhebung separater Grundrechtseingriff, da die algorithmische Verknüpfung neues Wissen über die Person erzeugt.
  • Vorgesehene Datenquellen sind: Vorgangsdaten, Falldaten, Daten aus den polizeilichen Auskunftssystemen, Verkehrsdaten, Telekommunikationsdaten, Daten aus Asservaten und Daten aus dem polizeilichen Informationsaustausch, Datensätze aus gezielten Abfragen in gesondert geführten staatlichen Registern sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus Internetquellen; zur Abwehr dringender Gefahr auch Daten aus verdeckten Eingriffen in Wohnungen und technische Geräte. Insbesondere Vorgangs- und Falldaten sind hierbei kritisch, denn sie betreffen auch Zeug:innen, Anzeigenstellende, Hinweisgebende usw.
  • Selbstlernende Systeme
    • Diskriminierung wird per Vorgabe „ausgeschlossen“.
    • Nachvollziehbarkeit wird „soweit technisch möglich“ gefordert.

Weiteres

Zudem vorgesehen sind u.a. erweiterte Befugnisse zum Einsatz (§ 32d) und der Abwehr (§ 32e) von Drohnen, auch zum Filmen bei Veranstaltungen, und zum Einsatz von Bodycams (§ 32a; auch in privaten Räumen und mit 30s „pre-recording“, die bei Auslösen einer Aufnahme mitgespeichert werden).

Materialsammlung

Polizei versendet Tausende stille SMS zur Handyortung

Bei Ermittlungen dürfen die Handys von Verdächtigen überwacht werden. Die Thüringer Polizei hat von dieser Möglichkeit zuletzt tausendfach Gebrauch gemacht.

Bei strafrechtlichen Ermittlungen hat die Thüringer Polizei im vergangenen Jahr fast 14.600 sogenannte stille SMS verschickt, um den Aufenthaltsort von Verdächtigen festzustellen. In 99 Ermittlungsverfahren sei diese Technik im Jahr 2024 zum Einsatz gekommen, heißt es in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linke-Landtagsfraktion. „Stille SMS“ sind Kurznachrichten, die beim Empfang nicht im Display angezeigt werden und auch keinen Benachrichtigungston auslösen.

Beim Empfang einer stillen SMS erhalten die Behörden vom Telefon eine Rückmeldung dazu, in welcher Mobilfunkzelle das Handy eingeloggt ist. Ermittler können damit relativ präzise bestimmen, wo sich ein Handy befindet und so Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort der Person ziehen, die das Mobiltelefon gerade bei sich trägt. Laut Innenministerium sind in Thüringen sowohl das Landeskriminalamt als auch das Amt für Verfassungsschutz technisch in der Lage, stille SMS zu schicken.

Zum Einsatz kam diese Methode vor allem bei Ermittlungen im Drogenmilieu, bei Betrügereien und Diebstahl im großen Stil. Dabei seien Nachrichten an 132 Betroffene versandt worden. „Dabei kann eine Person aufgrund der Nutzung mehrerer Telefonnummern mehrfach erfasst sein“, hieß es in der Antwort des Ministeriums. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz hat diese Technik eingesetzt, allerdings deutlich seltener als die Polizei.

Wesentliche Rechtsgrundlage für die Polizei beim Einsatz dieser Ermittlungstechnik ist die Strafprozessordnung. Sie erlaubt es den Ermittlern, den Standort eines Mobilfunkgerätes zu orten, wenn es um den Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht. Zu solchen Delikten gehören unter anderem Hochverrat und Mord, unter bestimmten Umständen aber auch Subventionsbetrug, Geldwäsche, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung.

Der Verfassungsschutz darf auf Grundlage des Artikels 10 im Grundgesetz stille SMS einsetzen – unter bestimmten Bedingungen darf in Deutschland das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verletzt werden. Im vergangenen Jahr versendete der Nachrichtendienst in Thüringen vor diesem Hintergrund etwa 500 stille SMS an drei Menschen, um Informationen über deren Aufenthaltsort zu bekommen.

Für den Einsatz dieser Technik muss das Land die Kosten übernehmen. Der Polizei entstanden so Kosten von etwa 19.000 Euro, dem Verfassungsschutz von etwa 3.700 Euro. „Hierbei handelt es sich jeweils um Vertragskosten“, heißt es in der Antwort des Innenministeriums. Die Personalkosten, die durch den Versand von stillen SMS entstünden, seien darin nicht enthalten.

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Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern

Die Polizei nutzt immer öfter Staatstrojaner. Im Jahr 2023 durfte sie 130 Mal Geräte hacken und ausspionieren, 68 Mal war sie damit erfolgreich. Das ist eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Anlass sind wie immer vor allem Drogendelikte.

Polizei und Ermittlungsbehörden durften 2023 in Deutschland 130 Mal IT-Geräte mit Staatstrojanern hacken und haben es 68 Mal getan. Das hat das Bundesjustizamt bekannt gegeben. Damit hat sich die Anzahl der Trojaner-Einsätze in zwei Jahren mehr als verdoppelt.

Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Wir bereiten sie regelmäßig auf.

Anlass für den Einsatz von Staatstrojanern waren wie immer vor allem Drogen, so das Justizamt in der Pressemitteilung: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

62 kleine Trojaner

Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hackt Geräte, um laufende Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde 104 Mal angeordnet. In 62 Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Im Vorjahr waren es 49 Einsätze.

Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen, dort haben Ermittler 23 Mal gehackt. Danach folgt Niedersachsen, dort kamen kleine Staatstrojaner zehn Mal zum Einsatz. Bayern und Sachsen haben je sieben Mal Geräte infiziert. Hamburg, Hessen und der Generalbundesanwalt hackten drei Geräte. Sachsen-Anhalt hat zweimal die Quellen-TKÜ eingesetzt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen je einmal.

Damit hackt mittlerweile die Mehrzahl der Bundesländer. Nur fünf Länder haben keine Quellen-TKÜ eingesetzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.

Die Justizstatistik enthält leider keine Angaben, bei welchen Straftaten der kleine Staatstrojaner eingesetzt wird. Das Bundesjustizamt sagt, dass „vor allem“ Drogendelikte Anlass für Überwachung sind.

Sechs große Trojaner

Die „Online-Durchsuchung“ hackt Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde 26 Mal angeordnet. In sechs Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Im Vorjahr waren es vier Einsätze.

Der Generalbundesanwalt hat 19 Anordnungen bekommen, aber nur zweimal gehackt. Anlass waren kriminelle oder terroristische Vereinigungen. Das könnten Rechtsterroristen wie die Patriotische Union oder Klimaaktivisten wie die Letzte Generation sein.

Bayern hat zweimal gehackt, wegen krimineller Vereinigungen oder Mord. Baden-Württemberg hackte einmal, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bzw. kinderpornografischer Inhalte. Hessen hackte einmal, wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Hamburg wollte einmal hacken, wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit, war aber nicht erfolgreich.

Für und gegen Sicherheit

Politisch werden Staatstrojaner meist mit Terrorismus, Mord und Totschlag oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begründet. Spitzenreiter sind jedoch auch weiterhin Drogendelikte. Damit verhindert der Staat, dass Sicherheitslücken geschlossen werden, um ein paar Drogen-Dealer zu bekämpfen.

Die Polizeibehörden besitzen mehrere Staatstrojaner, die sie einsetzen können. Das BKA hat selbst einen Trojaner Remote Communication Interception Software programmiert. Seit 2013 hat das BKA den Trojaner FinSpy von FinFisher. Seit 2019 hat und nutzt das BKA auch Pegasus von NSO. Welche weiteren Trojaner Polizei und Geheimdienste besitzen, will keine Bundesregierung öffentlich sagen.

Polizei hackt immer öfter

Erst seit fünf Jahren gibt es offizielle Statistiken, wie oft die deutsche Polizei Staatstrojaner einsetzt. Seitdem steigen die Zahlen Jahr für Jahr.

Die Ampel-Regierung wollte die Eingriffsschwellen für Staatstrojaner hochsetzen, hat das aber nicht umgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung will den Einsatz von Staatstrojanern ausweiten. Die Bundespolizei soll Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben.

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Aktuelle Methoden staatlicher ÜBERWACHUNG

Staatliche Behörden suchen tag täglich neue Mittel und Wege, Personen zu beobachten, abzuhören und zu tracken. Doch was ist eigentlich der aktuelle Stand? Welche “verdeckten Technischen Mittel” befinden sich just in diesem Moment im Einsatz? Wie observieren Cops, wie werden Bewegungsprofile erstellt und wie werden wir abgehört? In diesem Vortrag soll versucht werden, anhand praktischer Beispiele und Geschehnissen aus den vergangenen Jahren Antworten auf diese Fragen zu finden.

Es gibt ein Zine zum Vortrag – schaut mal rein!

Auch hier in den Materialien zu finden.

Quelle: a-dresden.org