Polizei Berlin

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Die @PolizeiBerlin soll nächstes Jahr 4,5 Millionen Euro für Überwachungs-Technik bekommen. Im Haushaltsplan nennen sie über 20 Produkte, z.B. für Geräte-Forensik, TKÜ, Cloud-Analyse, OSINT, Fingerabdrücke und Profiling. https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2627%20Band%2005%20-%20Epl%2005.pdf#page=161

EU-Kommission will Biometriedaten aus Mitgliedstaaten freigeben

Quelle: https://netzpolitik.org/2025/grenzpartnerschaft-mit-den-usa-eu-kommission-will-biometriedaten-aus-mitgliedstaaten-freigeben/

Die EU-Kommission will ein Abkommen verhandeln, das US-Behörden direkten Zugriff auf polizeilich gespeicherte Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in Europa erlaubt. Von einer Abfrage wären potenziell alle Reisenden betroffen.

Die Europäische Kommission hat Ende Juli einen Vorschlag für ein Mandat vorgelegt, um mit den USA ein Rahmenabkommen für eine „Grenzpartnerschaft“ auszuhandeln. In dieser „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) sollen Grenz- und Polizeibehörden aus den USA auf polizeiliche Biometrie-Datenbanken in Europa zuzugreifen dürfen. Darüber erlangte Informationen dürften sie dann für Identitätsfeststellungen und Sicherheitsüberprüfungen beim Grenzübertritt oder für Visumsanträge nutzen.

Solche Befugnisse hatte die US-Regierung erstmals 2022 gefordert und hierzu Briefe an teilnehmende Staaten des „Visa Waiver Program“ (VWP) verschickt. Das VWP regelt die gegenseitige visafreie Einreise mit derzeit 43 Ländern. Wer sich der neuen „Grenzpartnerschaft“ verweigert, fliegt aus dem Programm – so die Drohung aus Washington.

Der geforderte Zugang ist weitreichend: Selbst innerhalb der Europäischen Union oder im Schengen-Raum erlaubt kein Mitgliedstaat einem anderen den Direktzugriff auf nationale polizeiliche Datenbanken. Diesen gibt es allenfalls im „Treffer-/Kein-Treffer-Prinzip“: Es wird also zunächst abgefragt, ob Informationen zu einer Person vorhanden sind. Anschließend kann die Behörde das andere Land um die Herausgabe des Datensatzes bitten und hierfür nötigenfalls einen richterlichen Beschluss mitschicken.

EU-Kommission für weiten Rahmen

In der EU hatte die Forderung nach Abschluss von „Grenzpartnerschaften“ vor drei Jahren für Aufregung gesorgt. Die Kommission argumentierte, dass statt bilateraler Verträge zwischen den Vereinigten Staaten und jedem EU-Staat ein einheitliches EU-US-Rahmenabkommen notwendig sei. Denn Brüssel sei für alle Verhandlungen zuständig, die Visapolitik und Datenschutz betreffen – und das EBSP wird darunter verstanden.

Allerdings halten sich die USA im „Visa Waiver Program“ nicht an den Grundsatz der Gleichbehandlung, wie er in den EU-Verträgen niedergelegt ist: Noch immer dürfen Bürger*innen aus Bulgarien, Rumänien und Zypern nicht visafrei in die USA einreisen. Dass die Kommission die neuen US-Forderungen nicht an diesen offenen Visastreit knüpft, sorgt deshalb für Kritik. Käme es zu einem EU-US-Rahmenabkommen, wäre es für die drei Länder auch nicht anwendbar.

Die Kommission betont, das Abkommen müsse reziprok sein – also europäischen Grenzbehörden und Polizeien auch direkten Zugriff auf Polizeidaten in den USA gewähren. Es ist aber zweifelhaft, ob Washington hierzu bereit wäre. Zudem gibt es in den Vereinigten Staaten auch keine bundesweite Datenbank, wie sie etwa in Deutschland für Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit INPOL geführt wird. Dort sind derzeit durchsuchbare Fotos zu 5,4 Millionen Menschen gespeichert – auch zu denen will die US-Regierung Zugang.

Unbestimmte Kategorie: „Migrationskontexte“

Anfangs hieß es noch, die amerikanischen Behörden wollten vor allem auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Personen zugreifen, die aus einem VWP-Staat in die Vereinigten Staaten reisen oder dort Asyl beantragen. Offenbar soll das Abkommen nun deutlich weiter gehen: Laut den vorgeschlagenen Verhandlungsleitlinien der Kommission soll der Austausch auch Personen betreffen, die dort in „Grenz- und Migrationskontexten“ angetroffen werden.

Gerade diese dritte Kategorie ist besonders unbestimmt. Praktisch könnte darunter jede Person fallen, die in den Zuständigkeitsbereich des US-Heimatschutzministeriums gerät – sei es bei einer Kontrolle an der Grenze, bei Festnahmen im Inland oder in Abschiebeverfahren. Zwar soll das Abkommen Bedingungen vorsehen, die eine Abfrage auslösen müssen. Doch die Formulierungen lassen erheblichen Spielraum. Explizit ausschließen will die Kommission lediglich routinemäßige Massenabfragen von allen Reisenden.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten in der EU die Datenschutz-Grundverordnung sowie die Polizeirichtlinie. Für den polizeilichen Austausch mit den USA gibt es dazu ein Rahmenabkommen, das im Fall der EBSP aber nicht anwendbar ist: Es regelt nur die Zusammenarbeit für Strafverfolgungszwecke, nicht aber für Grenzbelange. Im neuen Rahmenabkommen sollen deshalb Kategorien, Zweckbindung und Schutzmechanismen detailliert festgelegt werden.

Für die konkrete Ausgestaltung des Rahmenabkommens könnten die einzelnen EU-Staaten dann aber zusätzliche bilaterale Vereinbarungen mit den USA schließen – etwa zur Festlegung technischer Abläufe für den Zugriff auf die jeweilige Polizeidatenbank oder zuständige Behörden.

Trump macht Druck

Die Forderung nach einer „Grenzpartnerschaft“ mit allen VWP-Staaten stammt noch aus der Zeit der Biden-Administration. Unter dem neuen Präsidenten Donald Trump erhält sie eine neue Dimension: Immer öfter gibt es Berichte, wie US-Einwanderungsbehörden mithilfe von Daten verschiedener Ämter oder der Polizei und Software von Palantir regelrecht Jagd auf Migrant*innen machen – selbst Reisende aus EU-Staaten werden davon nicht verschont. Mit dem direkten Zugriff auf Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in Europa würde dieser Apparat über beträchtlich mehr Daten für seine Rasterfahndung zur Migrationsabwehr verfügen.

Viel Zeit für eine Mobilisierung gegen die vorgeschriebenen „Grenzpartnerschaften“ bleibt nicht: Deadline für den Abschluss einer bilateralen Vereinbarung zwischen den USA und dem jeweiligen VWP-Staat ist der 31. Dezember 2026. Ob die EU-Kommission das nun vorgeschlagene Verhandlungsmandat für ein Rahmenabkommen auch erhält, ist nicht ausgemacht. Nach der Sommerpause sollen die Regierungen der Mitgliedstaaten darüber abstimmen.

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Polizei versendet Tausende stille SMS zur Handyortung

Bei Ermittlungen dürfen die Handys von Verdächtigen überwacht werden. Die Thüringer Polizei hat von dieser Möglichkeit zuletzt tausendfach Gebrauch gemacht.

Bei strafrechtlichen Ermittlungen hat die Thüringer Polizei im vergangenen Jahr fast 14.600 sogenannte stille SMS verschickt, um den Aufenthaltsort von Verdächtigen festzustellen. In 99 Ermittlungsverfahren sei diese Technik im Jahr 2024 zum Einsatz gekommen, heißt es in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linke-Landtagsfraktion. „Stille SMS“ sind Kurznachrichten, die beim Empfang nicht im Display angezeigt werden und auch keinen Benachrichtigungston auslösen.

Beim Empfang einer stillen SMS erhalten die Behörden vom Telefon eine Rückmeldung dazu, in welcher Mobilfunkzelle das Handy eingeloggt ist. Ermittler können damit relativ präzise bestimmen, wo sich ein Handy befindet und so Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort der Person ziehen, die das Mobiltelefon gerade bei sich trägt. Laut Innenministerium sind in Thüringen sowohl das Landeskriminalamt als auch das Amt für Verfassungsschutz technisch in der Lage, stille SMS zu schicken.

Zum Einsatz kam diese Methode vor allem bei Ermittlungen im Drogenmilieu, bei Betrügereien und Diebstahl im großen Stil. Dabei seien Nachrichten an 132 Betroffene versandt worden. „Dabei kann eine Person aufgrund der Nutzung mehrerer Telefonnummern mehrfach erfasst sein“, hieß es in der Antwort des Ministeriums. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz hat diese Technik eingesetzt, allerdings deutlich seltener als die Polizei.

Wesentliche Rechtsgrundlage für die Polizei beim Einsatz dieser Ermittlungstechnik ist die Strafprozessordnung. Sie erlaubt es den Ermittlern, den Standort eines Mobilfunkgerätes zu orten, wenn es um den Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht. Zu solchen Delikten gehören unter anderem Hochverrat und Mord, unter bestimmten Umständen aber auch Subventionsbetrug, Geldwäsche, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung.

Der Verfassungsschutz darf auf Grundlage des Artikels 10 im Grundgesetz stille SMS einsetzen – unter bestimmten Bedingungen darf in Deutschland das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verletzt werden. Im vergangenen Jahr versendete der Nachrichtendienst in Thüringen vor diesem Hintergrund etwa 500 stille SMS an drei Menschen, um Informationen über deren Aufenthaltsort zu bekommen.

Für den Einsatz dieser Technik muss das Land die Kosten übernehmen. Der Polizei entstanden so Kosten von etwa 19.000 Euro, dem Verfassungsschutz von etwa 3.700 Euro. „Hierbei handelt es sich jeweils um Vertragskosten“, heißt es in der Antwort des Innenministeriums. Die Personalkosten, die durch den Versand von stillen SMS entstünden, seien darin nicht enthalten.

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Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern

Die Polizei nutzt immer öfter Staatstrojaner. Im Jahr 2023 durfte sie 130 Mal Geräte hacken und ausspionieren, 68 Mal war sie damit erfolgreich. Das ist eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Anlass sind wie immer vor allem Drogendelikte.

Polizei und Ermittlungsbehörden durften 2023 in Deutschland 130 Mal IT-Geräte mit Staatstrojanern hacken und haben es 68 Mal getan. Das hat das Bundesjustizamt bekannt gegeben. Damit hat sich die Anzahl der Trojaner-Einsätze in zwei Jahren mehr als verdoppelt.

Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Wir bereiten sie regelmäßig auf.

Anlass für den Einsatz von Staatstrojanern waren wie immer vor allem Drogen, so das Justizamt in der Pressemitteilung: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

62 kleine Trojaner

Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hackt Geräte, um laufende Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde 104 Mal angeordnet. In 62 Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Im Vorjahr waren es 49 Einsätze.

Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen, dort haben Ermittler 23 Mal gehackt. Danach folgt Niedersachsen, dort kamen kleine Staatstrojaner zehn Mal zum Einsatz. Bayern und Sachsen haben je sieben Mal Geräte infiziert. Hamburg, Hessen und der Generalbundesanwalt hackten drei Geräte. Sachsen-Anhalt hat zweimal die Quellen-TKÜ eingesetzt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen je einmal.

Damit hackt mittlerweile die Mehrzahl der Bundesländer. Nur fünf Länder haben keine Quellen-TKÜ eingesetzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.

Die Justizstatistik enthält leider keine Angaben, bei welchen Straftaten der kleine Staatstrojaner eingesetzt wird. Das Bundesjustizamt sagt, dass „vor allem“ Drogendelikte Anlass für Überwachung sind.

Sechs große Trojaner

Die „Online-Durchsuchung“ hackt Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde 26 Mal angeordnet. In sechs Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Im Vorjahr waren es vier Einsätze.

Der Generalbundesanwalt hat 19 Anordnungen bekommen, aber nur zweimal gehackt. Anlass waren kriminelle oder terroristische Vereinigungen. Das könnten Rechtsterroristen wie die Patriotische Union oder Klimaaktivisten wie die Letzte Generation sein.

Bayern hat zweimal gehackt, wegen krimineller Vereinigungen oder Mord. Baden-Württemberg hackte einmal, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bzw. kinderpornografischer Inhalte. Hessen hackte einmal, wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Hamburg wollte einmal hacken, wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit, war aber nicht erfolgreich.

Für und gegen Sicherheit

Politisch werden Staatstrojaner meist mit Terrorismus, Mord und Totschlag oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begründet. Spitzenreiter sind jedoch auch weiterhin Drogendelikte. Damit verhindert der Staat, dass Sicherheitslücken geschlossen werden, um ein paar Drogen-Dealer zu bekämpfen.

Die Polizeibehörden besitzen mehrere Staatstrojaner, die sie einsetzen können. Das BKA hat selbst einen Trojaner Remote Communication Interception Software programmiert. Seit 2013 hat das BKA den Trojaner FinSpy von FinFisher. Seit 2019 hat und nutzt das BKA auch Pegasus von NSO. Welche weiteren Trojaner Polizei und Geheimdienste besitzen, will keine Bundesregierung öffentlich sagen.

Polizei hackt immer öfter

Erst seit fünf Jahren gibt es offizielle Statistiken, wie oft die deutsche Polizei Staatstrojaner einsetzt. Seitdem steigen die Zahlen Jahr für Jahr.

Die Ampel-Regierung wollte die Eingriffsschwellen für Staatstrojaner hochsetzen, hat das aber nicht umgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung will den Einsatz von Staatstrojanern ausweiten. Die Bundespolizei soll Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben.

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