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Schlagwort: Polizei

Polizei versendet Tausende stille SMS zur Handyortung

Posted on 2025/08/05 - 2025/08/05 by anarchitsupport

Bei Ermittlungen dürfen die Handys von Verdächtigen überwacht werden. Die Thüringer Polizei hat von dieser Möglichkeit zuletzt tausendfach Gebrauch gemacht.

Bei strafrechtlichen Ermittlungen hat die Thüringer Polizei im vergangenen Jahr fast 14.600 sogenannte stille SMS verschickt, um den Aufenthaltsort von Verdächtigen festzustellen. In 99 Ermittlungsverfahren sei diese Technik im Jahr 2024 zum Einsatz gekommen, heißt es in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linke-Landtagsfraktion. „Stille SMS“ sind Kurznachrichten, die beim Empfang nicht im Display angezeigt werden und auch keinen Benachrichtigungston auslösen.

Beim Empfang einer stillen SMS erhalten die Behörden vom Telefon eine Rückmeldung dazu, in welcher Mobilfunkzelle das Handy eingeloggt ist. Ermittler können damit relativ präzise bestimmen, wo sich ein Handy befindet und so Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsort der Person ziehen, die das Mobiltelefon gerade bei sich trägt. Laut Innenministerium sind in Thüringen sowohl das Landeskriminalamt als auch das Amt für Verfassungsschutz technisch in der Lage, stille SMS zu schicken.

Zum Einsatz kam diese Methode vor allem bei Ermittlungen im Drogenmilieu, bei Betrügereien und Diebstahl im großen Stil. Dabei seien Nachrichten an 132 Betroffene versandt worden. „Dabei kann eine Person aufgrund der Nutzung mehrerer Telefonnummern mehrfach erfasst sein“, hieß es in der Antwort des Ministeriums. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz hat diese Technik eingesetzt, allerdings deutlich seltener als die Polizei.

Rechtliche Voraussetzungen für Einsatz

Wesentliche Rechtsgrundlage für die Polizei beim Einsatz dieser Ermittlungstechnik ist die Strafprozessordnung. Sie erlaubt es den Ermittlern, den Standort eines Mobilfunkgerätes zu orten, wenn es um den Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung geht. Zu solchen Delikten gehören unter anderem Hochverrat und Mord, unter bestimmten Umständen aber auch Subventionsbetrug, Geldwäsche, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung.

Der Verfassungsschutz darf auf Grundlage des Artikels 10 im Grundgesetz stille SMS einsetzen – unter bestimmten Bedingungen darf in Deutschland das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verletzt werden. Im vergangenen Jahr versendete der Nachrichtendienst in Thüringen vor diesem Hintergrund etwa 500 stille SMS an drei Menschen, um Informationen über deren Aufenthaltsort zu bekommen.

Für den Einsatz dieser Technik muss das Land die Kosten übernehmen. Der Polizei entstanden so Kosten von etwa 19.000 Euro, dem Verfassungsschutz von etwa 3.700 Euro. „Hierbei handelt es sich jeweils um Vertragskosten“, heißt es in der Antwort des Innenministeriums. Die Personalkosten, die durch den Versand von stillen SMS entstünden, seien darin nicht enthalten.

Original Artikel

Posted in Artikel, SicherheitsrisikoTagged Handyortung, Kommunikation, Polizei, SMS, Überwachung

Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern

Posted on 2025/08/05 - 2025/08/05 by anarchitsupport

Die Polizei nutzt immer öfter Staatstrojaner. Im Jahr 2023 durfte sie 130 Mal Geräte hacken und ausspionieren, 68 Mal war sie damit erfolgreich. Das ist eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Anlass sind wie immer vor allem Drogendelikte.

Polizei und Ermittlungsbehörden durften 2023 in Deutschland 130 Mal IT-Geräte mit Staatstrojanern hacken und haben es 68 Mal getan. Das hat das Bundesjustizamt bekannt gegeben. Damit hat sich die Anzahl der Trojaner-Einsätze in zwei Jahren mehr als verdoppelt.

Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Wir bereiten sie regelmäßig auf.

Anlass für den Einsatz von Staatstrojanern waren wie immer vor allem Drogen, so das Justizamt in der Pressemitteilung: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“

62 kleine Trojaner

Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hackt Geräte, um laufende Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde 104 Mal angeordnet. In 62 Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Im Vorjahr waren es 49 Einsätze.

Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen, dort haben Ermittler 23 Mal gehackt. Danach folgt Niedersachsen, dort kamen kleine Staatstrojaner zehn Mal zum Einsatz. Bayern und Sachsen haben je sieben Mal Geräte infiziert. Hamburg, Hessen und der Generalbundesanwalt hackten drei Geräte. Sachsen-Anhalt hat zweimal die Quellen-TKÜ eingesetzt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen je einmal.

Damit hackt mittlerweile die Mehrzahl der Bundesländer. Nur fünf Länder haben keine Quellen-TKÜ eingesetzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.

Die Justizstatistik enthält leider keine Angaben, bei welchen Straftaten der kleine Staatstrojaner eingesetzt wird. Das Bundesjustizamt sagt, dass „vor allem“ Drogendelikte Anlass für Überwachung sind.

Sechs große Trojaner

Die „Online-Durchsuchung“ hackt Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde 26 Mal angeordnet. In sechs Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Im Vorjahr waren es vier Einsätze.

Der Generalbundesanwalt hat 19 Anordnungen bekommen, aber nur zweimal gehackt. Anlass waren kriminelle oder terroristische Vereinigungen. Das könnten Rechtsterroristen wie die Patriotische Union oder Klimaaktivisten wie die Letzte Generation sein.

Bayern hat zweimal gehackt, wegen krimineller Vereinigungen oder Mord. Baden-Württemberg hackte einmal, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bzw. kinderpornografischer Inhalte. Hessen hackte einmal, wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Hamburg wollte einmal hacken, wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit, war aber nicht erfolgreich.

Für und gegen Sicherheit

Politisch werden Staatstrojaner meist mit Terrorismus, Mord und Totschlag oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begründet. Spitzenreiter sind jedoch auch weiterhin Drogendelikte. Damit verhindert der Staat, dass Sicherheitslücken geschlossen werden, um ein paar Drogen-Dealer zu bekämpfen.

Die Polizeibehörden besitzen mehrere Staatstrojaner, die sie einsetzen können. Das BKA hat selbst einen Trojaner Remote Communication Interception Software programmiert. Seit 2013 hat das BKA den Trojaner FinSpy von FinFisher. Seit 2019 hat und nutzt das BKA auch Pegasus von NSO. Welche weiteren Trojaner Polizei und Geheimdienste besitzen, will keine Bundesregierung öffentlich sagen.

Polizei hackt immer öfter

Erst seit fünf Jahren gibt es offizielle Statistiken, wie oft die deutsche Polizei Staatstrojaner einsetzt. Seitdem steigen die Zahlen Jahr für Jahr.

Die Ampel-Regierung wollte die Eingriffsschwellen für Staatstrojaner hochsetzen, hat das aber nicht umgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung will den Einsatz von Staatstrojanern ausweiten. Die Bundespolizei soll Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben.

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Posted in Artikel, SicherheitsrisikoTagged Ausspähung, Kommunikation, Polizei, Staatstrojaner, Überwachung

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