Sachsen will anlasslos mit Drohnen in fahrende Autos filmen

Original Artikel: https://netzpolitik.org/2025/novelle-des-polizeigesetzes-sachsen-will-anlasslos-mit-drohnen-in-fahrende-autos-filmen/

Die sächsische Polizei soll Menschen, die beim Autofahren ihr Handy bedienen, mit Drohnen jagen. Doch das ist nur ein Hammer im Polizeigesetz-Entwurf: Die Polizei soll in Zukunft auch Verhaltensscanner, Palantir-Datenanalyse, Live-Gesichtserkennung, Gesichter-Suchmaschinen und Staatstrojaner nutzen dürfen.

Menschen, die ein Auto steuern, dürfen nicht gleichzeitig elektronische Geräte in der Hand halten, die zur Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Wer dabei erwischt wird, wie er beim Autofahren auf ein Telefon tippt, muss 100 Euro zahlen und kassiert einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Baut man tippend einen Unfall, drohen 200 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot. Handy am Steuer ist eine Ordnungswidrigkeit.

In Sachsen nimmt man sie sehr ernst. Dort soll die Polizei künftig mit Drohnen in vorbeifahrende Autos filmen, um Handy-Sünder zu jagen. Jede Polizeidirektion soll ein dazu geeignetes, fliegendes Überwachungssystem bekommen, so die Begründung des Entwurfs eines neuen Polizeigesetzes. Die Bilder können – wenn sie Tatverdächtige erfassen – mit Kennzeichen, Ort, Zeit und Fahrtrichtung gespeichert werden. Das anlasslose Filmen von Einzelpersonen in ihrer mindestens gefühlt privaten Umgebung ist ein erheblicher Grundrechtseingriff.

Ob die Videobilder händisch geprüft werden, oder von einer Software nach der Kombination „Hand+Handy“ durchforstet, ist im Gesetzentwurf nicht definiert, doch in Rheinland-Pfalz wird schon seit Jahren ein System genutzt, das von Brücken aus in Autos filmt und Telefon-Nutzer*innen automatisiert identifiziert. Die Technik wäre also da.

Viele Verschärfungen im neuen Polizeigesetz

Der Polizeigesetz-Entwurf, der die Handy-Sünder-Drohnen einführen soll, ist ein ziemlicher Hammer. Die sächsische schwarz-rote Minderheitsregierung will damit auch den Einsatz von Staatstrojanern legalisieren und den Einsatz von Software ermöglichen, die Daten zusammenführt und automatisch analysiert, wie es Produkte des Unternehmens Palantir tun.

Daten-Analyse-Plattformen, aber auch andere privatwirtschaftliche IT-Produkte wie zum Beispiel Gesichter-Suchmaschinen darf die Polizei künftig mit personenbezogenen Daten trainieren und testen, dafür die Daten auch an Dritte weiterleiten. Neben den Daten von Beschuldigten darf sie dabei auch die Daten von Opfern und Zeug*innen speichern und verarbeiten. Teils im gleichen Wortlaut haben zuvor bereits Hamburg und Baden-Württemberg ihren Polizeien KI-Training erlaubt. Am Mittwoch soll ein entsprechendes Gesetz in NRW verabschiedet werden.

Die sächsische Landesregierung will mit ihrem neuen Polizeigesetz die ganze Bandbreite automatisierter Bildanalyse erlauben: Die sächsische Polizei darf demnach künftig Verhaltensscanner einsetzen, also Kameras, die mit Programmen verknüpft sind, die menschliche Bewegungsmuster kategorisieren. Die Technologie wird in Mannheim und mittlerweile auch in Hamburg erprobt, ist jedoch bislang fern der Marktreife.

Sachsen will Live-Gesichtserkennung

Auch Programme, die in Videobildern Waffen finden, sollen in Sachsen künftig genutzt werden. Zudem ist angedacht, mutmaßlich bewaffnete Menschen über mehrere Kameras hinweg automatisiert verfolgen zu können. Zur Gefahrenabwehr und Suche nach Vermissten ist dem Gesetzentwurf nach auch eine automatisierte biometrische Fern-Identifikation von Gesichtern anhand von Polizeidatenbanken möglich, wie sie im Frankfurter Bahnhofsviertel erprobt wird. Der sächsischen Polizei soll es künftig auch erlaubt sein, das Internet nach den Gesichtern von Menschen zu durchsuchen, von denen sie bereits Fotos vorliegen hat – um so beispielsweise die Identität der Gesuchten festzustellen.

Die automatischen Kennzeichenlesegeräte, die die sächsische Polizei zuvor probeweise einsetzen durfte, sollen nun dauerhaft im Gesetz festgeschrieben werden. Das Polizeigesetz wird zudem um den Begriff der Vorfeldstraftat erweitert – damit erhält die Polizei teils weitreichende Befugnisse, wenn sie glaubt, der Vorbereitung einer Straftat auf der Spur zu sein. Dem Entwurf nach können künftig auch Kontakt- und Begleitpersonen von potenziellen Straftäter*innen zur Fahndung ausgeschrieben werden. Und die sächsische Polizei soll Telefon- und Datenverbindungen kappen, ja ganze Funkzellen zusammenbrechen lassen dürfen.

Als Minderheitsregierung braucht die schwarz-rote Koalition zur Verabschiedung des Entwurfs die Stimmen aus der Opposition, von BSW, Grünen, Linken oder auch der AfD. Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, schließt eine Zusammenarbeit mit der Partei nicht aus.

Gesichtserkennung und Palantir: Dobrindts Überwachungspaket muss vom Tisch

Original Artikel: https://www.ccc.de/de/updates/2025/gesichtserkennung-und-palantir-dobrindts-uberwachungspaket-muss-vom-tisch

15. Oktober 2025, 11:30 Uhr, kantorkel

Heute hat AlgorithmWatch zusammen mit Amnesty International, CCC, GFF und Ulrich Kelber ein Gutachten vorgelegt, das die Rechtswidrigkeit von Dobrindts Plänen zur biometrischen Massenüberwachung klar belegt. Auch seine unsäglichen Palantir-Ideen passen nicht in unsere Demokratie. Beide Vorhaben gehören ersatzlos gestrichen.

Das von AlgorithmWatch, Amnesty International, Chaos Computer Club (CCC), Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, heute vorgestellte Gutachten ist eindeutig: Die in einem Gesetzespaket formulierten Ideen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach biometrischer Dauerüberwachung sind nicht mit einem demokratischen Rechtsstaat kompatibel und verstoßen gegen EU-Recht.

Massenhaft biometrische Daten der Gesichter von allen einzusammeln und hintenrum technisch analysieren zu lassen, ist ein Vorstoß, der unser Zusammenleben nachhaltig verschlechtern würde. Denn niemand, außer vielleicht ein paar Leuten im Innenministerium, will in einer Welt leben, in der jeder Mensch überall Gefahr läuft, biometrisch analysiert und mit Datenbanken abgeglichen zu werden. Die Körperdaten von Menschen sind keine freie Verfügungsmasse, weder für kommerzielle Stalking-Dienstleister noch für das Abspeichern in staatlichen Datenhalden.

Wer eins und eins zusammenzählen kann, wird den im gleichen Entwurf vorgesehenen Plan, automatisierte Datenanalysen in bisher ungekanntem Ausmaße für Polizeibehörden des Bundes zu erlauben, in der selben Kategorie von Überwachungsdystopien einsortieren: Dobrindt plant auch hier eine massenhafte Analyse mit Millionen Betroffenen, deren Daten hinterrücks zusammengeführt und gerastert werden. Dass er dazu auch noch öffentlich erwägt, einen Vertrag mit dem Konzern Palantir einzugehen, strotzt vor Ignoranz gegenüber allem, was sich in den Vereinigten Staaten derzeit mit aktiver technischer Hilfe von ebenjenem US-Konzern abspielt.

Aber das Problem heißt nicht Palantir, Pimeyes oder Clearview AI. Das eigentliche Problem ist die Idee einer allgegenwärtigen Überwachung und Datenrasterung, der niemand mehr ausweichen kann.

Europarechtswidrig und zum Scheitern verurteilt

Noch ist unklar, wann das Kabinett Dobrindts Entwürfe auf die Tagesordnung setzen wird. Doch die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die biometrische Überwachung der Bevölkerung voranzutreiben.

In der vorliegenden Form würden sie gegen geltendes Recht verstoßen und einer Massenüberwachung der Bevölkerung Tür und Tor öffnen. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums muss aus rechtlichen und technischen Gründen abgelehnt werden. Die Einschätzung wird von einem neuen Gutachten gestützt, das heute vorgestellt wurde.

Ein Kern der Kritik ist der eindeutige Verstoß gegen die KI-Verordnung der EU (AI Act), der im Gesetzentwurf angelegt ist. Die KI-Verordnung verbietet es ausnahmslos, „Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen [zu] erstellen oder [zu] erweitern.” Insofern würden nationale Gesetzesvorhaben, die einen biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet vorsehen, geltendem EU-Recht zuwiderlaufen, falls dieser Abgleich nur mit Hilfe solcher Datenbanken stattfinden kann.

Genau das ist der Fall, wie das von AlgorithmWatch beauftragte technische Gutachten belegt: Um den biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet wie vorgesehen durchzuführen, müssen ausnahmslos Datenbanken zur Gesichtserkennung genutzt werden. Damit ist ein solches Gesetz europarechtswidrig und zum Scheitern verurteilt.

Matthias Marx, Sprecher des Chaos Computer Clubs, kommentiert:
„Egal, wer sie betreibt: Biometrische Massenüberwachung ist rechtswidrig. Die Polizei darf auch nicht auf kriminelle private Gesichtersuchmaschinen wie Pimeyes oder Clearview AI ausweichen, schon um sie nicht durch die Hintertür zu legitimieren. Viel mehr müssen diese kommerziellen Dienste endlich von deutschen Datenschutzbehörden mit allen Mitteln des Rechts aktiv bekämpft werden. Ebenso gehört der Plan gestrichen, alle Polizeidaten zusammenzuführen und automatisiert zu analysieren.“

Matthias Spielkamp, Geschäftsführer von AlgorithmWatch, erklärt:
„Wir sind froh, dass wir mit dem Gutachten nun zeigen können, was wir und viele andere schon lange kritisieren: Die angestrebten biometrischen Erkennungsverfahren würden zwangsläufig gegen EU-Recht verstoßen, weil sie ohne den Einsatz von Datenbanken nicht umsetzbar sind. Diese Bundesregierung kann diese Tatsache nicht länger bestreiten und sollte ihre Gesichtserkennungspläne endgültig begraben.”

Dr. Simone Ruf, Leiterin des Center for User Rights bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, fügt Kritik aus grundrechtlicher Perspektive hinzu:
„Internet-Scans nach Gesichtern und Palantir bringen uns nicht mehr Sicherheit – sie sind ein Angriff auf unsere Grundrechte und ein Schritt in den Überwachungsstaat. Das dürfen wir nicht akzeptieren.“

Unterstützt wird die Kritik von Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin Amnesty International Deutschland, aus menschenrechtlicher Perspektive:
„Massenhafte Überwachung mit KI gefährdet Menschenrechte und Demokratie. Sie hat eine einschüchternde Wirkung und birgt die Gefahr von Missbrauch. Sowohl beim KI-Einsatz für einen biometrischen Abgleich als auch für eine automatisierte Analyse von Polizeidaten besteht außerdem ein erhebliches Risiko für Diskriminierung. Falls für die automatisierte Datenanalyse Software von Palantir eingesetzt werden soll, so handelt es sich um ein Unternehmen, das nach Recherchen von Amnesty International in den USA systematisch in Menschenrechtsverletzungen der Trump-Administration involviert ist – und daher von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden sollte.“

Ulrich Kelber, ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, schließt mit datenschutzrechtlicher Kritik:
„Immer wieder musste das Bundesverfassungsgericht aufgrund von Klagen aus der Zivilgesellschaft überschießende Überwachungs- und Fahndungsgesetzgebung stoppen. Das Bundesinnenministerium hat daraus nicht gelernt und will erneut gesetzliche Regelungen, die erkennbar gegen Vorgaben der Verfassung, des Datenschutzes und der KI-Regulierung verstoßen.“

Dobrindts Entwurf sieht mehrere Änderungen am Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG), am Gesetz über die Bundespolizei (BPolG) und am Asylgesetz (AsylG) vor. Polizeibehörden sollen zusätzliche Befugnisse erhalten, die Grundrechte verletzen, gegen die KI-Verordnung der EU verstoßen und KI-gestützte Massenüberwachung vorantreiben. AlgorithmWatch hatte im Juli eine Petition gestartet, in der unter anderem gefordert wird, Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum vollständig zu verbieten. Mehr als 52.000 Menschen haben diese Petition unterschrieben.

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