Internet-Zugangs-Anbieter überwachen, welche Kunden sich mit bestimmten IP-Adressen verbinden. Wir veröffentlichen Ermittlungs-Dokumente, die dieses „IP-Catching“ belegen. Juristen kritisieren, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Das Bundeskriminalamt will die Maßnahme verschweigen.